Höhe der Versicherungsprämien Höhe der Versicherungsprämien für Einzelunternehmer Versicherungssätze für Leistungen an Arbeitnehmer

Nachdem Sie Ihr eigenes Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie unverzüglich alle Daten zur Meldung einholen. Dies ist notwendig, um weitere Probleme mit dem Finanzamt und den Kassen zu vermeiden. Viele Unternehmer interessieren sich dafür, welche Steuern in welcher Reihenfolge zu zahlen sind und welche Art von Berichterstattung für jedes Quartal und das ganze Jahr erforderlich ist.

Betrachten wir die häufigste Option – die Einzelunternehmermeldung im Jahr 2012, ein vereinfachtes Besteuerungssystem, sofern keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Es ist zu beachten, dass das Folgende für Unternehmer, Notare (Selbstständige) und Rechtsanwälte gilt.
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Zunächst ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass ein Unternehmer Steuern an die Aufsichtsbehörde, die PFR (Pensionskasse), die obligatorische Krankenversicherungskasse (MHIF) und die FSS (Sozialversicherungskasse) zahlt. Da sich die Versicherungsprämien für Unternehmer im vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 geändert haben, lohnt es sich, sie genauer zu verstehen.

Zahlung der Steuern und Beiträge im Jahr 2012

1. Das vereinfachte Steuersystem muss bis zum 25. Tag jedes auf den Berichtsmonat folgenden Monats gezahlt werden. Der jährliche Steuerbetrag wird grundsätzlich bis zum 30. April gezahlt.
2. Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Krankenversicherung und zur Pensionskasse der Russischen Föderation können monatlich oder vierteljährlich in festen Raten gezahlt werden. Die Beiträge müssen bis zum Jahresende, idealerweise bis zum 25. Dezember, vollständig entrichtet sein.
3. Die Berechnung der Versicherungsprämien für Einzelunternehmer nach dem vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 erfolgt nach folgenden Formeln:
Versicherungsprämien = TARIF*Mindestlohn*12, wobei
Der Mindestlohn beträgt 4.611 Rubel (gemäß Bundesgesetz Nr. 82-FZ vom 19. Juni 2000);
Der Tarif im Jahr 2012 für Unternehmer beträgt:
— Pensionskasse – 22 %,
— Sozialversicherungsfonds – 2,9 %,
— Obligatorische Krankenversicherung – 5,1 %.

Die Berechnung der Versicherungsprämien für Unternehmer im vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 erfolgt wie folgt:
für die Pensionskasse: 4611*22%*12 = 12137,04 Rubel.
für die obligatorische Krankenversicherung: 4611*5,1*12 = 2821,93 Rubel.
für die Sozialversicherungskasse: 4611*2,9*12 = 1604,62 Rubel. (Diese Zahlung ist freiwillig).

Wir weisen auch darauf hin, dass sich bei einer Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2012 die Berichterstattung des einzelnen Unternehmers im Jahr 2012 nicht ändert, da die Kosten des Versicherungsjahres zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelt werden.
4. Wenn Einkünfte gemäß Artikel 224 Absatz 2, 4 oder 5 der Abgabenordnung besteuert wurden, ist die Zahlung der Einkommensteuer erforderlich.
5. Die Mehrwertsteuer wird fällig, wenn Waren in das Zollgebiet Russlands eingeführt werden (vor Annahme der Zollanmeldung) oder wenn dem Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt wird (am Ende des Quartals zu gleichen Teilen über die nächsten 3 Monate). ).
6. Sonstige Steuern, die sich aus den Besonderheiten der Tätigkeit ergeben (z. B. Wasser, Transport oder Land).

Einreichung der Berichte im Jahr 2012

1. Unternehmer geben bis spätestens 30. April eine Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem beim Finanzamt ab.

2. Einzelunternehmer, die im Jahr 2012 das vereinfachte Steuersystem nutzen, müssen unbedingt bis zum 20. Januar Angaben zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl machen. Ein Einzelunternehmer, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, muss im Formular Nullen eintragen (der Unternehmer selbst gilt nicht als Arbeitnehmer).

3. Aufgrund von Gesetzesänderungen reichen Unternehmer, die keine Arbeitnehmer haben und keine Versicherungsprämien für sich selbst zahlen, seit 2012 keine Meldungen im Formular RSV-2 an die Pensionskasse der Russischen Föderation ein. Darüber hinaus entfällt für die Pensionskasse die Meldepflicht für das Jahr 2011. Wenn für 2010 keine Meldung im Formular RSV-2 eingereicht wurde, verlangen die Behörden diese möglicherweise nicht, es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass es sich hierbei um die zukünftige Rente des Unternehmers handelt und diese Angelegenheit mit voller Verantwortung angegangen werden sollte.

Nachdem Sie Ihr eigenes Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie unverzüglich alle Daten zur Meldung einholen. Dies ist notwendig, um weitere Probleme mit dem Finanzamt und den Kassen zu vermeiden. Viele Unternehmer interessieren sich dafür, welche Steuern in welcher Reihenfolge zu zahlen sind und welche Art von Berichterstattung für jedes Quartal und das ganze Jahr erforderlich ist.

Betrachten wir die häufigste Option – die Einzelunternehmermeldung im Jahr 2012, ein vereinfachtes Besteuerungssystem, sofern keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Es ist zu beachten, dass das Folgende für Unternehmer, Notare (Selbstständige) und Rechtsanwälte gilt.

Zunächst ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass ein Unternehmer Steuern an die Aufsichtsbehörde, die PFR (Pensionskasse), die obligatorische Krankenversicherungskasse (MHIF) und die FSS (Sozialversicherungskasse) zahlt. Da sich die Versicherungsprämien für Unternehmer im vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 geändert haben, lohnt es sich, sie genauer zu verstehen.

Zahlung der Steuern und Beiträge im Jahr 2012

1. Das vereinfachte Steuersystem muss bis zum 25. Tag jedes auf den Berichtsmonat folgenden Monats gezahlt werden. Der jährliche Steuerbetrag wird grundsätzlich bis zum 30. April gezahlt.
2. Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Krankenversicherung und zur Pensionskasse der Russischen Föderation können monatlich oder vierteljährlich in festen Raten gezahlt werden. Die Beiträge müssen bis zum Jahresende, idealerweise bis zum 25. Dezember, vollständig entrichtet sein.
3. Die Berechnung der Versicherungsprämien für Einzelunternehmer nach dem vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 erfolgt nach folgenden Formeln:
Versicherungsprämien = TARIF*Mindestlohn*12, wobei
Der Mindestlohn beträgt 4.611 Rubel (gemäß Bundesgesetz Nr. 82-FZ vom 19. Juni 2000);
Der Tarif im Jahr 2012 für Unternehmer beträgt:
- Pensionskasse - 22 %,
- Sozialversicherungsfonds - 2,9 %,
- Obligatorische Krankenversicherung - 5,1 %.

Die Berechnung der Versicherungsprämien für Unternehmer im vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 erfolgt wie folgt:
für die Pensionskasse: 4611*22%*12 = 12137,04 Rubel.
für die obligatorische Krankenversicherung: 4611*5,1*12 = 2821,93 Rubel.

für die Sozialversicherungskasse: 4611*2,9*12 = 1604,62 Rubel. (Diese Zahlung ist freiwillig).

Wir weisen auch darauf hin, dass sich bei einer Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2012 die Berichterstattung des einzelnen Unternehmers im Jahr 2012 nicht ändert, da die Kosten des Versicherungsjahres zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelt werden.

4. Wenn Einkünfte gemäß Artikel 224 Absatz 2, 4 oder 5 der Abgabenordnung besteuert wurden, ist die Zahlung der Einkommensteuer erforderlich.
5. Die Mehrwertsteuer wird fällig, wenn Waren in das Zollgebiet Russlands eingeführt werden (vor Annahme der Zollanmeldung) oder wenn dem Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt wird (am Ende des Quartals zu gleichen Teilen über die nächsten 3 Monate). ).
6. Sonstige Steuern, die sich aus den Besonderheiten der Tätigkeit ergeben (z. B. Wasser, Transport oder Land).

Einreichung der Berichte im Jahr 2012

1. Unternehmer geben bis spätestens 30. April eine Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem beim Finanzamt ab.

2. Einzelunternehmer, die im Jahr 2012 das vereinfachte Steuersystem nutzen, müssen unbedingt bis zum 20. Januar Angaben zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl machen. Ein Einzelunternehmer, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, muss im Formular Nullen eintragen (der Unternehmer selbst gilt nicht als Arbeitnehmer).

3. Aufgrund von Gesetzesänderungen reichen Unternehmer, die keine Arbeitnehmer haben und keine Versicherungsprämien für sich selbst zahlen, seit 2012 keine Meldungen im Formular RSV-2 an die Pensionskasse der Russischen Föderation ein. Darüber hinaus entfällt für die Pensionskasse die Meldepflicht für das Jahr 2011. Wenn für 2010 keine Meldung im Formular RSV-2 eingereicht wurde, verlangen die Behörden diese möglicherweise nicht, es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass es sich hierbei um die zukünftige Rente des Unternehmers handelt und diese Angelegenheit mit voller Verantwortung angegangen werden sollte.

4. Bei der Abgabe der Erklärung zum vereinfachten Steuersystem im Jahr 2012 ist es außerdem erforderlich, das Ausgaben- und Einnahmenbuch des Unternehmers auszudrucken, es der Steuerbehörde vorzulegen und dort zu beglaubigen. Das Buch muss ordnungsgemäß formatiert, gebunden und gebunden sein und der Prüfer muss auf der Rückseite stempeln und unterschreiben. Wenn entschieden wird, das Buch manuell zu pflegen, muss es vor Beginn der Aktivität zertifiziert werden.

Unternehmer und Notare zahlen selbst die entsprechenden Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation und die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Höhe, die auf der Grundlage der Kosten des Versicherungsjahres ermittelt wird.
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden die Kosten eines Versicherungsjahres als Produkt aus dem zu Beginn des Geschäftsjahres, für das Versicherungsprämien gezahlt werden, festgelegten Mindestlohn und dem Tarif ermittelt Versicherungsbeiträge zum entsprechenden staatlichen außerbudgetären Fonds, erhöht um das Zwölffache.

Der Mindestlohn zum 01.01.2012 beträgt 4611,00 Rubel (Nr. 106-FZ vom 01.06.2011), bzw.:

IN Pensionskasse - 14386,32 Rubel(Wenn der Beitragszahler 1967 und jünger geboren wurde, betragen die Beiträge an die Pensionskasse: für den Versicherungsteil 11066,40 Rubel, für den kapitalgedeckten Teil 3319,92 Rubel. Wenn der Beitragszahler 1966 und älter geboren wurde, dann der gesamte Betrag wird für den Versicherungsanteil bezahlt)

IN Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse - 2821,93 Rubel;

Der Gesamtbetrag der Versicherungsleistung für 2012 beträgt 17.208,25 Rubel.

Einzelunternehmer, Notare und Rechtsanwälte zahlen feste Versicherungsprämien nur für sich selbst.

Versicherungsprämien für die Pflichtversicherung werden aus Zahlungen an Einzelpersonen im Rahmen von Arbeits- und Zivilverträgen auf der Grundlage der aufgelaufenen Zahlungen zugunsten dieser Personen gezahlt.

Nimmt ein Einzelunternehmer seine Tätigkeit nach Beginn des nächsten Zeitraums auf, so bestimmt sich die Höhe der von ihm für diesen Abrechnungszeitraum zu zahlenden Versicherungsprämien im Verhältnis zur Anzahl der Kalendermonate der Tätigkeit. Für einen unvollständigen Aktivitätsmonat wird die Höhe der Versicherungsprämien im Verhältnis zur Anzahl der Kalendertage dieses Monats ermittelt.

Einzelheiten zur Überweisung von Versicherungsprämien in der Stadt Nowosibirsk:

Bank des Zahlungsempfängers: GRKTs GU Bank of Russia für die Region Nowosibirsk. Stadt Nowosibirsk
BIC 045004001
K/s (abwesend)
Kontonummer 40101810900000010001
Empfänger: UFK für die Region Nowosibirsk (OPFR für die Region Nowosibirsk)
INN 5406103101 KPP 540601001

Feld 105 gibt OKATO an (OKATO in Nowosibirsk 50401000000)
In Feld 104 muss der Budgetklassifizierungscode (BCC) angegeben werden.

Hallo, liebe Leser!

Aktualisieren:

Da seit der Veröffentlichung dieser Mitteilung einiges vergangen ist, bitte ich Sie, sich hier über die Steuerregelungen für Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem zu informieren:

Wenn Sie jedoch an Informationen für 2012 interessiert sind, lesen Sie den Hinweis unten :)

Das erste Quartal ist zu Ende und wie üblich strömten Einzelunternehmer zusammen :-), um Steuern und Versicherungsprämien für das 1. Quartal 2012 zu zahlen. Aus Gewohnheit bereitete ich mich darauf vor, 5 Quittungen auszustellen, um die Gebühren über die Sberkassa zu bezahlen. Ich ging zu meinem „My Business“-Konto und sah, dass ich jetzt nur noch drei Dokumente ausfüllen muss (3 für Versicherungsprämien + vereinfachtes Steuersystem):

Das sind die Quittungen:
  1. Zahlungsbeleg für den Versicherungsanteil
  2. Zahlungsbeleg für den Sparteil
  3. Zahlungsbeleg an die gesetzliche Krankenversicherung

Früher gab es ein viertes Blatt Papier

4. Zahlungsbeleg an die TFOMS (Territorial Health Insurance Fund)

Jetzt sind es nur noch drei Zettel, aber an der Menge hat sich nicht viel geändert und jetzt sind es für mich natürlich 4302 und 06 Kopeken

Das heißt, ich werde 2012 Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse zahlen 4302,06 x4 = 17.208 Rubel. 24 Kopeken(im Jahr 2011 beliefen sich diese Zahlungen auf 16.159 Rubel 56 Kopeken)

Es gab weniger Zettel, aber der Gesamtbetrag erhöhte sich um 1048 Rubel. 68 Kopeken: –)

Bitte beachten Sie, dass ich ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter bin und selbstständig arbeite.

Ja, und natürlich müssen Sie eine Steuer in Höhe von 6 % des Einkommens zahlen, aber ich werde Ihnen diese Quittung nicht zeigen :-)

Lassen Sie mich nur sagen, dass das erste Quartal schlecht endete und wir uns darauf konzentrieren müssen, Kunden anzulocken. Ich habe nicht genug Geld. Das werde ich als nächstes tun. Verdammtes Bloggen frisst meine ganze Energie :-)

Tatsächlich müssen Versicherungsprämien nicht vierteljährlich gezahlt werden – Sie können alle Gebühren in einem Betrag am Ende des Jahres abbezahlen.

2. Es gibt noch eine weitere Neuerung für Einzelunternehmer, die mich beunruhigt:

Wenn nun die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem Ende 2012 weniger als 17208,24 Rubel beträgt, müssen Sie sie nicht zahlen.

Es stellt sich heraus, dass ich 6 % meines Einkommens nicht zahlen muss, wenn ich am Ende des Jahres nicht mehr als 286.804 Rubel verdiene. Und wenn es mehr als dieser Betrag ist, kann ich den Steuerbetrag um höchstens 17.208 Rubel reduzieren. 24 Kopeken

Nun, berücksichtigen wir es. Aber im Allgemeinen möchte ich in einem Jahr mehr bekommen und 6 % sind für so etwas nicht schade.

Das ist die Auflösung

3. Der Bericht an die russische Pensionskasse für 2011 wurde annulliert.

Das schreiben sie auf der Website der Pensionskasse

http://www.pfrf.ru/press_center/40171.html

„Ab 2012 sind Zahler, die Versicherungsprämien auf der Grundlage der Kosten des Versicherungsjahres zahlen, von der Pflicht befreit, jährliche Berichte an die Pensionskasse einzureichen. Dazu gehören Einzelunternehmer, Rechtsanwälte, Privatnotare und andere privatrechtlich tätige Personen. Somit müssen Einzelunternehmer im Jahr 2012 keine Meldungen für das Jahr 2011 einreichen.

Gleichzeitig müssen die Leiter bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Betriebe weiterhin bis zum 1. März des auf die Berichterstattung folgenden Jahres Meldungen an die Pensionskasse einreichen.“

4. Sie zwingen Sie auch dazu, den Überblick über Ihr Bargeld zu behalten.. Da ich aber ausschließlich per Banküberweisung arbeite (alle Zahlungen gehen auf das Girokonto der Bank), ist diese Neuerung zum Glück an mir vorbeigegangen.

Im Januar erreichten unsere Redaktion mehrere Briefe von Unternehmern mit der Frage, in welcher Höhe sie Beiträge an die Pensionskasse zahlen sollen – 26 % oder 22 %? Natürlich möchte jeder niedrigere Tarife zahlen.

Um dieses Problem zu lösen, beginnen wir aus der Ferne. Das Gesetz Nr. 212-FZ (über Versicherungsprämien) sowie das Gesetz Nr. 167-FZ (über die Rentenversicherung) legen fest, dass „wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig mehreren Kategorien von Versicherungsnehmern angehört … die Berechnung und Zahlung der Versicherungsprämien erfolgt.“ von ihm nach jedem Grund gemacht“ subp. 2 S. 1 Kunst. 6 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ (im Folgenden als Gesetz Nr. 167-FZ bezeichnet); Klausel 3 Kunst. 5 des Gesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 (im Folgenden als Gesetz Nr. 212-FZ bezeichnet). Daher kann ein Unternehmer aus zwei verschiedenen Gründen Beitragszahler sein.

Versicherungstarife für Leistungen an Arbeitnehmer

Wenn ein Unternehmer Arbeitnehmer hat, muss er wie Organisationen Beiträge aus Zahlungen an Arbeitnehmer zahlen. In diesem Fall handelt er als Arbeitgeber (als „Person, die Zahlungen an Privatpersonen leistet“) Klausel 1 Teil 1 Kunst. 5 des Gesetzes Nr. 212-FZ; subp. 1 Satz 1 Kunst. 6 des Gesetzes Nr. 167-FZ).

Artikel 5 des Gesetzes Nr. 212-FZ
1. Zahler der Versicherungsprämien sind...
1) Personen, die Zahlungen und andere Vergütungen an Einzelpersonen leisten:
a) Organisationen;
b) Einzelunternehmer;
2) Einzelunternehmer, Anwälte...

Im Jahr 2012 wurden für Arbeitgeber vorübergehende (nicht vergünstigte) Grundtarife mit Zahlungen von höchstens 512.000 RUB bereitgestellt. betragen für jeden Arbeitnehmer insgesamt 30 %: in der Pensionskasse - 22 %, in der Sozialversicherungskasse - 2,9 %, in der Bundeskrankenversicherung - 5,1 % Kunst. 58.2 des Gesetzes Nr. 212-FZ.

Vereinfachte Arbeitgeber, die Vorzugstätigkeiten durchführen, erheben von ihren Arbeitnehmern Zahlungen an die Pensionskasse nur in Höhe von 20 % Klausel 8, Teil 1, Kunst. 58 des Gesetzes Nr. 212-FZ. Es gibt weitere ermäßigte Tarife, die von den Merkmalen der Tätigkeit (bestimmter Status) abhängen. Ein Unternehmer kann sie nutzen, indem er Beiträge aus Zahlungen an seine Mitarbeiter zählt. Artikel 58, 58.1 des Gesetzes Nr. 212-FZ.

Bitte beachten Sie jedoch: Sowohl die im Jahr 2012 geltenden sogenannten Übergangstarife als auch die ermäßigten Tarife gemäß Artikel 58-58.2 des Gesetzes Nr. 212-FZ können nur von den in Abschnitt 1 Teil 1 genannten Zahlern angewendet werden Kunst. 5 des Gesetzes Nr. 212-FZ. Das heißt, solche Tarife gelten für Unternehmer nur, wenn sie als Arbeitgeber auftreten.

Versicherungstarife für Selbstzahler

Gleichzeitig ist ein Unternehmer auch ein Selbstständiger. Schließlich organisiert er sein eigenes Geschäft. Und dafür erhält er kein Gehalt, sondern einen Gewinn (der nach Zahlung aller Ausgaben und Zahlung der Steuern verbleibt). Zur Vereinfachung wurden für ihn (wie auch für andere Selbstständige, zum Beispiel Notare, Rechtsanwälte und Privatdetektive) feste Versicherungsprämien erfunden. Die Höhe dieser Beiträge entspricht den Kosten des Versicherungsjahres, die nach folgender Formel ermittelt werden: Teil 2 Kunst. 13, Teil 1 Kunst. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ:

Kommen wir nun zum interessantesten Teil: Sind die Beitragssätze, die ein Unternehmer als Arbeitgeber zahlt, und die festen Beiträge, die ein Unternehmer „für sich selbst“ zahlt, gleich? Es stellt sich heraus, dass nein: Sie sind unterschiedlich. Ein Unternehmer kann nur als Arbeitgeber ermäßigte Versicherungsprämiensätze sowie „Übergangstarife“ anwenden Artikel 58, 58.2 des Gesetzes Nr. 212-FZ; Kunst. 33.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ. Und bei der Berechnung der Kosten eines Versicherungsjahres verweisen uns das Gesetz Nr. 212-FZ und das Gesetz Nr. 167-FZ eindeutig auf die konstanten Grundsätze der Versicherungsprämien: in der Pensionskasse der Russischen Föderation - 26 %, im FFOMS - 5,1 % (denken Sie daran, dass die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherungskasse „für Unternehmer“ nicht selbst gezahlt werden) Klausel 2.1 Kunst. 22 des Gesetzes Nr. 167-FZ; Teil 2 Kunst. 12 des Gesetzes Nr. 212-FZ.

Und diese Tarife werden in keiner Weise von der Art der Tätigkeit, die der Unternehmer ausübt, oder von seinem Einkommen oder den Tarifen, zu denen er Zahlungen an seine Arbeitnehmer versteuern muss, beeinflusst.

Aufmerksamkeit

Ein Unternehmer kann bei der Berechnung der Festbeiträge „für sich“ keine ermäßigten Tarife anwenden.

Daher blieb der Gesamtsatz der Versicherungsprämien für Unternehmer bei der Berechnung der Beiträge „für sich selbst“ im Jahr 2012 derselbe wie im Jahr 2011: 31,1 % Kunst. 12 des Gesetzes Nr. 212-FZ. Der einzige Unterschied besteht darin, dass im Jahr 2011 die Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung an zwei verschiedene Kassen zu zahlen waren (an die Bundeskrankenkasse – 3,1 %, an die Gebietskasse der obligatorischen Krankenversicherung – 2 %) und im Jahr 2012 alle 5,1 % Krankenversicherungsbeiträge müssen an die Bundesversicherungsanstalt abgeführt werden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Mindestlohn zum 01.01.2012 4611 Rubel beträgt. (und der Mindestlohn betrug zum 01.01.2011 4.330 Rubel), die Höhe der festen Versicherungsprämien für Unternehmer „für sich selbst“ erhöhte sich im Jahr 2012 um 1.048,69 Rubel. ((4611 Rubel - 4330 Rubel) x 12 Monate x 31,1 %). Wir möchten Sie daran erinnern, dass die festen Versicherungsprämien für dieses Jahr bis spätestens 31. Dezember 2012 gezahlt werden müssen Teil 2 Kunst. 16 des Gesetzes Nr. 212-FZ.

So können Unternehmer zu „Übergangs“- und ermäßigten Tarifen nur Beiträge aus Zahlungen an ihre Arbeitnehmer oder Leistungserbringer im Rahmen zivilrechtlicher Verträge erheben. Das heißt, wenn sie als Arbeitgeber auftreten.

Es stellt sich heraus, dass die Senkung des allgemeinen Tarifs der Versicherungsbeiträge in der Pensionskasse Russlands im Jahr 2012 auf 22 % keinen Einfluss auf die Berechnung der festen Beiträge von Unternehmern „für sich“ hat. Allerdings ist der Preis der Emission nicht so hoch. Die Differenz zwischen der Höhe der festen Beiträge zur Pensionskasse, berechnet mit Sätzen von 26 % und 22 %, beträgt 2213,28 Rubel. für das ganze Jahr (4.611 RUB x 12 Monate x 26 % – 4.611 RUB x 12 Monate x 22 %). Was monatlich nur 184,44 Rubel beträgt.