Wann sollte ein einzelner Unternehmer die USN bezahlen? Frist für die Zahlung der USN. Vorauszahlung für das 4. Quartal der USN

Zahlungsfrist Gusarova Julia Alles über Vorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem im Jahr 2018. In dem Artikel schauen wir uns an, was das vereinfachte Steuersystem ist und wie es gezahlt wird. Wir geben Beispiele für die Berechnung, Bedingungen und Verfahren für die Zahlung der Steuer.

Drei Vorauszahlungen und eine jährliche Vorauszahlung – das sind die Pflichten von Unternehmern im vereinfachten Steuersystem.

In diesem Artikel werden wir über die Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für 2017 sprechen.

Vorauszahlungen

Sie werden bis zum 25. Tag nach Quartalsende aufgeführt:

Laut Gesetz verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag, wenn der 25. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Im April, Juli und Oktober 2018 gibt es keine derartigen Zufälle, daher bleiben die Termine gleich.

Die Bedingungen für Vorschüsse sind für Unternehmen und Einzelunternehmer gleich.

Wenn sie den berechneten Betrag des Vorschusses decken, müssen Sie in diesem Quartal nichts weiter zahlen.

Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für 2018

Unternehmer und Organisationen überweisen die Jahressteuer zu denselben Terminen, die für die Einreichung einer Erklärung vorgesehen sind:

Im Jahr 2019 wird der 31. März auf einen Sonntag fallen, was bedeutet, dass sich der letzte Tag der jährlichen Zahlung für 2018 für Unternehmen auf Montag, den 1. April 2019, verschiebt.

Beachten Sie, dass die Datumsänderung nicht nur von Bundesfeiertagen, sondern auch von Feiertagen abhängt, die in den Gesetzen der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation festgelegt sind.

Wann sind bei Beendigung der Tätigkeit Steuern an das vereinfachte Steuersystem zu zahlen?

Für einen Hinweis wenden wir uns Artikel 346.23 der Abgabenordnung zu.

Darin heißt es, dass die Erklärung bis zum 25. Tag des Monats abgegeben werden muss, der auf den Monat folgt, in dem die Tätigkeit eingestellt wurde.

Dementsprechend muss gleichzeitig auch das Budget gezahlt werden.

Nehmen wir an, ein Unternehmer hat im Juli eine vereinfachte Kündigung seiner Tätigkeit eingereicht.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Steuern für Einzelunternehmer und GmbHs zahlen müssen, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, und können Berichte einreichen. Vereinfachte Menschen zahlen nicht nur eine einzige Steuer.

Hinzu kommen Versicherungsprämien, Zahlungen und Berichte für Mitarbeiter sowie eine Handelsgebühr.

Damit Sie nichts vergessen, haben wir das alles im Kalender gesammelt.

Die Frist für die Zahlung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für einen Unternehmer ist der 30. April. Nehmen wir an, dass er am 30. April einen Zahlungsauftrag bei der Bank eingereicht hat.

Droht ihm ein Bußgeld, wenn das Geld ein oder zwei Tage später auf seinem Steuerkonto landet?

Nein, wenn das Girokonto des Unternehmers über die erforderliche Höhe verfügt.

Wenn nicht genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist, kann die Bank die Bestellung nicht ausführen und dem Unternehmer droht eine Geldstrafe wegen verspäteter Zahlung.

Wenn Sie bar über die Kasse bezahlen, gilt der Tag der Erfüllung der Verpflichtung als Tag der Geldeinzahlung.

Ist es möglich, die Frist für die Zahlung einer Vorauszahlung oder Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem zu verschieben?

Es ist möglich, aber in genau definierten Fällen. Sie sind in Artikel 64 der Abgabenordnung aufgeführt.

Insbesondere Organisationen, die:

Infolge einer Naturkatastrophe erlittener Schaden;
- Budgetzuweisungen nicht rechtzeitig erhalten haben;
- Sie laufen Gefahr, bankrott zu gehen, wenn sie den Steuerbetrag pauschal zahlen;
- beschäftigt sich mit dem Verkauf von Saisonwaren.

In den ersten beiden Fällen werden keine Zinsen für die Verschiebung der Zahlungsfrist für das vereinfachte Steuersystem berechnet, in den übrigen Fällen werden Zinsen in Höhe der Hälfte des Refinanzierungssatzes berechnet.

In jedem Fall kann diese Möglichkeit nur für einen Betrag genutzt werden, der den Wert des Nettovermögens der Organisation nicht übersteigt.

Die Ausnahme ist eine Verzögerung bei der Budgetzuweisung.

Der Aufschub kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und für Steuern, die dem Bundeshaushalt zufließen, für bis zu drei Jahre beantragt werden.

Um es zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Föderalen Steuerdienst einreichen und ihm die in Artikel 64 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführten Dokumente beifügen.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Bedingungen und Verfahren zur Zahlung des vereinfachten Steuersystems

Es gibt keine Strafe für die verspätete Zahlung des Vorschusses; es werden lediglich Strafen in Höhe von 1/300 des Refinanzierungssatzes für jeden Tag der Verspätung erhoben.

Ab dem 31. Tag des Verzugs für Nichtzahler im Status einer juristischen Person werden die Sanktionen verschärft und die Strafen auf der Grundlage von 1/150 des Refinanzierungssatzes berechnet.

Bei Nichtzahlung der Jahressteuer verhängt der Bundessteuerdienst zusätzlich zu den Strafen eine Geldstrafe in Höhe von 20 % des Schuldenbetrags, und wenn sich herausstellt, dass er vorsätzlich nicht gezahlt hat, dann 40 %.

Übrigens, wenn der Steuerpflichtige gegen die Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für eine GmbH oder einen Einzelunternehmer verstoßen hat, die Schulden aber dennoch zurückgezahlt hat, bevor die Prüfer die Zahlungsrückstände entdeckt und Sanktionen verhängt haben, wird keine Geldstrafe verhängt, die Strafen bleiben jedoch bestehen.

In Artikel 112 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gibt es eine Liste mildernder Umstände, unter denen die Steuerbehörden die Geldbuße um mindestens die Hälfte reduzieren können.

Dies ist eine schwierige finanzielle Situation, persönliche und familiäre Umstände usw.

Selbstverständlich müssen diese Umstände nachgewiesen werden.

Legen Sie beispielsweise eine Bescheinigung des Krankenhauses über die durchgeführte Operation oder ein Dokument vor, das die Notwendigkeit einer dringenden Auslandsreise bestätigt.

Ob es sich dabei um eine Entschuldigung handelt, entscheiden das Finanzamt und das Gericht.

Eine weitere unangenehme Folge eines Verstoßes gegen die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für ein Jahr ist die Sperrung des Girokontos.

Sobald Zahlungsrückstände festgestellt werden, stellt die Inspektion eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Betrags aus, die an den Schuldner gesendet wird.

Wenn diese Anforderung nach 8 Tagen nicht erfüllt ist, wird das Bundessteueramt das Konto genau in Höhe der Schuld beschlagnahmen.

Eine Aufhebung der Festnahme ist erst möglich, wenn die Rückstände beglichen sind und ein Freilassungsantrag an das Finanzamt gestellt wurde.

Wenn man nichts kaputt macht und gesetzeskonform arbeitet, war und ist Vereinfachung für die meisten Unternehmer die beste Option.

Wir sprechen im Artikel ausführlicher über die Vorteile dieses Systems.

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Wie fülle ich die Tabelle zur Berechnung aus?

Nachdem Sie den Prozentsatz für das vereinfachte Steuersystem (6 % oder 15 %) gewählt haben, müssen Sie die Tabelle zur Berechnung ausfüllen. Sie können die Besteuerung selbst nicht wählen – dieser Rechner ist für vereinfachte Personen gedacht, aber das Gleiche gilt für das vereinfachte Steuersystem „Einkommen“ und „Einkommen minus Ausgaben“.

  • Schritt 1. Wählen Sie, wer Sie sind: ein Einzelunternehmer mit Mitarbeitern, ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter oder eine LLC mit vereinfachter Struktur. Davon hängen Berechnungen ab.
  • Schritt 2. Wählen Sie den richtigen Abrechnungszeitraum: Quartal, sechs Monate, 9 Monate oder ein Jahr.
  • Schritt 3. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abrechnung Gewerbesteuerzahler sind, kreuzen Sie das Kästchen an.
  • Schritt 4. Wenn Sie „Einkommen“ gewählt haben, müssen Sie das Einkommen selbst (das ist kein Gewinn!), gezahlte Versicherungsprämien für Einzelunternehmer und Arbeitnehmer sowie Beträge für Krankenurlaub zu Lasten des Arbeitgebers eingeben. Bedenken Sie, dass die Beiträge in dem Steuerzeitraum gezahlt werden, für den Sie die Steuer berechnen. Um beispielsweise die Steuer für das erste Halbjahr 2017 zu senken, müssen die Beiträge für das erste Halbjahr bis einschließlich 30. Juni 2017 an den Haushalt gezahlt werden.

Wenn Sie „Einnahmen minus Ausgaben“ ausgewählt haben, müssen Sie die Höhe der Einnahmen und die Höhe der angefallenen Ausgaben eingeben.

In beiden Fällen berechnet der Rechner, wie viel Steuer Sie nach dem vereinfachten Steuersystem zahlen müssen.

Wie hat sich die Berechnung des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2019 verändert?

Der Unterschied bei der Berechnung des vereinfachten Steuersystems von 2015 bis 2019 besteht darin, dass im 3. Quartal 2015 in Moskau und Sewastopol und anschließend in St. Petersburg eine Gewerbesteuer eingeführt wurde, die vierteljährlich in den Berechnungen berücksichtigt wurde .

Berechnung des vereinfachten Steuersystems im Video

Das vereinfachte Steuerzahlungssystem ist eine besondere Vorzugsregelung, nach der die Abgabe einer Steuererklärung nur einmal im Jahr erfolgt. Das vereinfachte Steuersystem wird von vielen Einzelunternehmern oder Organisationen gewählt, da das vereinfachte System es Ihnen ermöglicht, nur eine Steuerart zu zahlen und die persönliche Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer zu umgehen.

Die Schlusszahlung des vereinfachten Steuersystems erfolgt einmal jährlich, spätestens am 31. März für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und spätestens am 30. April für Einzelunternehmer. Allerdings müssen Sie bei der Arbeit im vereinfachten Steuersystem zusätzlich zu den jährlichen Zahlungen am Ende jedes Berichtszeitraums (Quartal) eine Reihe zusätzlicher Vorauszahlungen an den Staatshaushalt leisten.

Was ist das vereinfachte Steuersystem?

Unter dem vereinfachten Steuersystem versteht man ein vereinfachtes Steuersystem, das eingeführt wurde, um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen und das Leben einzelner Unternehmer zu erleichtern. Zahlungen nach dem vereinfachten Steuersystem unterscheiden sich deutlich vom allgemeinen Steuersystem, das für alle Unternehmer standardmäßig nach Einreichung eines Registrierungsantrags gilt.

Bei der Wahl eines vereinfachten Steuerzahlungssystems zahlt der Unternehmer nicht mehr:

  • Einkommensteuer ();
  • Mehrwertsteuer;
  • , das in der unternehmerischen Tätigkeit einzelner Unternehmer eingesetzt wird.

Nach der vereinfachten Variante wird nur eine Steuer gezahlt, die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung müssen jedoch weiterhin nach dem Regelsystem erfolgen. Um das vereinfachte Steuersystem beruflich nutzen zu können, muss der Einzelunternehmer zum Zeitpunkt der Einreichung des Registrierungsantrags den entsprechenden Wunsch äußern. Andernfalls muss er das OSNO (allgemeines Steuersystem) nutzen und kann erst ab Beginn des nächsten Kalenderjahres auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen.

Ein Einzelunternehmer hat nur dann das Recht, die Steuer im vereinfachten Steuersystem zu wählen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • das Einkommen für 9 Monate des laufenden Jahres sollte 112,5 Millionen Rubel nicht überschreiten;
  • die maximale Zahl der eingestellten Mitarbeiter beträgt 100 Personen;
  • die Kosten des abschreibungspflichtigen Anlagevermögens betragen nicht mehr als 100 Millionen Rubel.

Die Steuer im vereinfachten Steuersystem umfasst zwei Zahlungsmöglichkeiten:

  1. Zahlung von 6 % auf alle erhaltenen Einkünfte;
  2. Zahlung von 15 % der Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen (Einnahmen minus Ausgaben).

Um zu verstehen, welche Option Sie wählen sollten, müssen Sie den Prozentsatz der Ausgaben und Einnahmen berechnen. Wenn die Ausgaben 60 % der Einnahmen übersteigen, wäre die zweite Option vorzuziehen – Einnahmen abzüglich Ausgaben. In diesem Fall müssen Sie Ihre Berechnungen durch Unterlagen bestätigen und bei unrentabler Tätigkeit trotzdem 1 % des erhaltenen Einkommens abführen. In anderen Fällen ist es besser, die erste Option zu wählen – die Zahlung von Steuern in Form von 6 % auf das Einkommen.

Die Anwendung des vereinfachten Steuersystems ist nur bei der Ausübung bestimmter Geschäftstätigkeiten möglich. Die vollständige Liste ist leicht zu finden unter. Beispielsweise kann beim Verkauf von Alkohol und Tabak das vereinfachte Steuersystem nicht angewendet werden.

Vereinfachte Berichterstattung für Einzelunternehmer

Neben der Zahlung von Steuern nach dem vereinfachten Steuersystem an den Staatshaushalt müssen Einzelunternehmer rechtzeitig Meldungen abgeben, was für den Staat die wichtigste Möglichkeit ist, die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmern zu kontrollieren. Beispielsweise muss nach der Eröffnung eines Einzelunternehmers spätestens am 20. des Folgemonats ein Bericht über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl vorgelegt werden.

Auf der Grundlage verschiedener an sie gerichteter Berichte haben die Steuerbehörden das Recht, planmäßige oder unangekündigte Kontrollen einzelner Unternehmer durchzuführen, deren Ergebnisse häufig zu Strafen und Geldstrafen führen. Einzelunternehmer, die für ihre Tätigkeit die Arbeitskraft anderer Arbeitnehmer einsetzen, sind zur Führung einer Personalbuchhaltung sowie zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung und zur Sozialversicherung verpflichtet.

Der Einfachheit halber präsentieren wir Ihnen eine kleine Tabelle mit den Fristen für die Einreichung der wichtigsten Meldungen und die Zahlung verschiedener Steuern und Gebühren.

Aktion Frist
Vierteljährliche Vorauszahlungen nach dem vereinfachten Steuersystem spätestens am 25. Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats (25. April, 25. Juli, 25. Oktober)
Steuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem
Zahlung der endgültigen Steuer an das vereinfachte Steuersystem spätestens bis zum 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres
Beitragszahlung für Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer spätestens am 1. Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats (1. April, 1. Juli, 1. Oktober, 31. Dezember)
Beitragszahlung für Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern jeden Monat, spätestens am 15. Tag des Folgemonats
Einreichen von 2-NDFL für Einzelunternehmer mit Mitarbeitern vor dem 1. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres
Einreichen von 6-NDFL für Einzelunternehmer mit Mitarbeitern bis zum Ende des auf das Berichtsquartal folgenden Monats
Bericht über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter spätestens am 20. Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres
Formular RSV-1 für Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern spätestens am 15. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtsquartal
Formular SZV-M für Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern jeden Monat, spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats
Formular 4-FSS für Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern vierteljährlich, spätestens am 20. Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats

Um die Einreichung von Steuererklärungen zu vereinfachen, werden mittlerweile häufig elektronische Kommunikationskanäle und spezielle Internetressourcen genutzt. Gleiches gilt für die Arbeit mit Steuerabzügen, wenn die Organisation an ein Remote-Banking-System angeschlossen ist.


Wann wird die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem gezahlt?

Wenn ein Einzelunternehmer selbstständig arbeitet, müssen die Steuern im Allgemeinen innerhalb der im Steuerkalender vorgesehenen Fristen gezahlt werden. Nehmen wir als Beispiel das aktuelle Jahr 2019:

  • für das erste Quartal 2019 (Januar-Februar-März) erfolgt eine Steuervorauszahlung von Anfang April bis zum 25. des Monats;
  • für das zweite Quartal 2019 (April-Mai-Juni) wird das vereinfachte Steuersystem von Anfang Juli bis zum 25. des Monats gezahlt;
  • für das dritte Quartal (Juli-August-September) – vom 1. Oktober bis 25. Oktober;
  • für das vierte Quartal (Oktober-November-Dezember) - bis 30. April des nächsten Berichtsjahres (2019) für Einzelunternehmer bzw. bis 31. März 2019 für LLC.

Vor dem 30. April eines jeden Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt, reicht der Unternehmer die endgültige Steuererklärung zusammen mit der letzten Vorauszahlung nach dem vereinfachten Steuersystem für das letzte (vierte) Quartal des vorangegangenen Steuerjahres ein.

Fällt die Frist für die Steuerzahlung auf einen arbeitsfreien Feiertag, wird die Zahlungsfrist nicht verschoben. In diesem Fall muss die Steuer vor dem Feiertag oder Wochenende bezahlt werden.

Was tun, wenn es nichts zu versteuern gibt? In diesem Fall können Sie einen Aufschub erhalten, für den Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen müssen. Dem Antrag sind mehrere Unterlagen beigefügt:

  • eine Bescheinigung des Finanzamtes über den Stand der Steuerzahlungen;
  • eine Bescheinigung der Steuerbehörde über die Bankkonten einzelner Unternehmer;
  • eine Bescheinigung der Bank über den Kontostand;
  • eine Bescheinigung der Bank über den Geldumschlag auf dem Konto in den letzten 6 Monaten;
  • eine vollständige Liste der Gegenparteien und Kopien der mit ihnen geschlossenen Vereinbarungen;
  • Tilgungsplan für die daraus resultierende Steuerschuld;
  • alle anderen Dokumente, die die Notwendigkeit eines Steueraufschubs bestätigen.

Die vierteljährlichen Vorauszahlungen stellen im vereinfachten Steuersystem eine Art Steuervorauszahlung dar, die periodengerecht ab Beginn des Kalenderjahres berechnet wird. Und am Ende des Jahres wird der Restbetrag der Steuer gezahlt und eine Steuererklärung abgegeben (bis zum 30. April).

Haftung für verspätete Steuerzahlungen

Im vereinfachten Steuersystem für Einzelunternehmer gibt es keine Strafen für die verspätete Zahlung von Vorauszahlungen. Werden die geforderten Beträge jedoch nicht fristgerecht (z. B. vor dem 25. April 2019) gezahlt, wird dem Unternehmer ab dem nächsten Tag eine Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.

Derzeit gelten für juristische Personen folgende Regeln zur Berechnung von Strafen im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung von Steuern:

  • wenn die Verzögerung nicht mehr als 30 Kalendertage beträgt, wird die Höhe der Strafe auf der Grundlage von 1/300 des im aktuellen Zeitraum geltenden Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation ermittelt;
  • Wenn die Steuerzahlung mehr als 30 Kalendertage überfällig ist, wird die Strafe für die ersten 30 Tage nach dem Standardschema (1/300 des Zinssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation) und für weitere Verspätung die Strafe berechnet Die Zahlung erfolgt in Höhe von 1/150 des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation (ab 31 Tagen).

Bei Einzelunternehmern und Privatpersonen beträgt die Strafe immer 1/300 des Zinssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation, unabhängig von den Tagen der Verspätung, der Lohnhöhe oder anderen Faktoren.

Im Falle einer verspäteten Einreichung der Steuererklärung muss der Steuerzahler jedoch mit einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 5 % bis 30 % des Gesamtbetrags der nicht gezahlten Steuer für jeden Monat der Verzögerung (ganz oder teilweise) rechnen. Diese Geldstrafe darf nicht weniger als 1000 Rubel betragen.

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USN – Zahlungsbedingungen Die Steuer nach dieser Regelung muss in gleicher Weise beachtet werden wie jede andere Steuer. Wir werden sie in diesem Artikel betrachten und auch festlegen, welche Strafen vorgesehen sind, wenn im vereinfachten Steuersystem die Steuerzahlungsfrist verletzt wird.

Was ist das vereinfachte Steuersystem und wie wird es bezahlt?

Das vereinfachte Steuersystem ist ein vereinfachtes Steuersystem, das von juristischen Personen und Unternehmern genutzt wird und es ihnen ermöglicht, einen geringeren Steuerbetrag zu zahlen und die Berichterstattung zu vereinfachen. Bei der Anwendung zahlt der Steuerpflichtige ein vereinfachtes Steuersystem statt mehrerer:

  • juristische Personen ersetzen sie durch Einkommensteuern, Grundsteuern (mit Ausnahme derjenigen, die aus dem Katasterwert berechnet werden) und Mehrwertsteuer (außer in Fällen, in denen der Steuerpflichtige als Steuerbevollmächtigter auftritt);
  • Vereinfacht zahlen Einzelunternehmer keine Einkommensteuer, Grundsteuer (mit Ausnahme der aus dem Katasterwert berechneten) und Mehrwertsteuer (mit Ausnahme von Steuerbevollmächtigten).
  • Die Berechnung der Zahlungen nach dem vereinfachten Steuersystem erfolgt vierteljährlich periodengerecht auf der Grundlage der tatsächlich erhaltenen Daten für den Zeitraum, der die Steuerbemessungsgrundlage bildet. Ihre für das 1. Quartal, sechs Monate und 9 Monate des laufenden Jahres berechneten Beträge gelten als Vorauszahlungen (Artikel 346.21 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), unter Berücksichtigung derer die Schlusszahlung am Ende berechnet wird des Jahres (Artikel 346.21 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Der Steuerzahler wird diese endgültige Berechnung in der vereinfachten Steuererklärung angeben, die er einmal pro Steuerzeitraum am Ende des Steuerzeitraums abgibt. Die Fristen für die Einreichung der Erklärung und die Zahlung des Restzahlungsbetrags sind dieselben, und es gibt eine Frist für Vorauszahlungen (Artikel 346.21 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Vorauszahlungen müssen gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation spätestens am 25. Tag des nächsten Monats nach dem Berichtszeitraum erfolgen:

    • für das 1. Quartal - bis 25. April;
    • für ein halbes Jahr - bis 25. Juli;
    • 9 Monate vor dem 25. Oktober.
    • Die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für das Jahr (sowie die Frist für die Abgabe einer Erklärung dazu) ist für verschiedene Arten von Steuerzahlern unterschiedlich:

    • Die Zahlungsfrist im vereinfachten Steuersystem für juristische Personen endet am 31. März des folgenden Berichtsjahres;
    • Einzelunternehmer zahlen Steuern bis zum 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres.
    • Fällt der Steuerzahlungstermin auf ein Wochenende, wird der Steuerzahlungstermin auf einen späteren Tag verschoben, der dem nächstgelegenen Wochentag entspricht. Daher ist die Liste der Zahlungstermine für jedes einzelne Jahr individuell.

      Der gewählte Besteuerungsgegenstand hat keinen Einfluss auf die Fristen für die Einreichung von Meldungen und die Zahlung von Steuern. Das heißt, die Fristen für die Steuerzahlung nach dem vereinfachten Steuersystem – Einkünfte 2017–2018 unterscheiden sich in keiner Weise von den gleichen Fristen für die Steuerzahlung nach dem vereinfachten Steuersystem – Einkünfte abzüglich Ausgaben – 2017–2018.

      Fristen für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung von Steuern nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017-2018

      Auf der Grundlage der oben genannten Regeln werden die konkreten Fristen für die Einreichung der Meldung und die Zahlung des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018 wie folgt festgelegt.

      Für Vorauszahlungen, die nicht davon abhängen, wer sie zahlt, gelten für juristische Personen und Einzelunternehmer die gleichen Fristen für die Zahlung nach dem vereinfachten Steuersystem 2018:

    • 25.04.2018 - Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für das 1. Quartal 2018;
    • Der 25.07.2018 ist die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für das erste Halbjahr 2018;
    • Der 25.10.2018 ist die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für 9 Monate des Jahres 2018.
    • Die Fristen für die Zahlung des endgültigen vereinfachten Steuersystems für 2017, die an die Frist für die Abgabe der Erklärung gebunden sind, werden jedoch für juristische Personen und Einzelunternehmer unterschiedlich sein:

    • Der 04.02.2018 ist die Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der vereinfachten Steuer für 2017 für juristische Personen;
    • Der 03.05.2018 ist der letzte Tag für die Abgabe der Meldung und die Zahlung des vereinfachten Steuersystems 2017 für Einzelunternehmer.
    • Daher wurde für juristische Personen und Einzelunternehmer die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für 2017 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben als in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Dementsprechend fällt für sie die Frist für die Einreichung des Berichts für das Jahr 2017 mit der Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems zusammen Steuer und verschiebt sich ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt.

      Informationen zum Ausfüllen einer Erklärung im Rahmen des vereinfachten Steuersystems für 2017 und zum Herunterladen des Formulars finden Sie in den Artikeln:

      Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen die Zahlungsbedingungen des vereinfachten Steuersystems

      Bei Verstößen gegen die Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems oder für Vorauszahlungen dafür wird dem Steuerpflichtigen für jeden Tag des Zahlungsverzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/300 des Refinanzierungssatzes der Bank von Russland berechnet. Ab dem 1. Oktober 2017 hat sich das Verfahren zur Berechnung der Strafen für juristische Personen geändert. Bei einem Verzug der Steuerzahlung um bis zu 30 Tage werden weiterhin Strafen in Höhe von 1/300 des Refinanzierungssatzes berechnet. Und für Tage, die über diesen Zeitraum hinausgehen, erfolgt die Berechnung mit dem um das Zweifache (1/150) erhöhten Tarif.

      Um Strafen selbst zu berechnen, nutzen Sie unseren Zusatzservice „Peny-Rechner“ .

      Die Nichtzahlung der Steuer aufgrund einer Unterschätzung der Steuerbemessungsgrundlage oder einer falschen Berechnung führt zusätzlich zu einer Strafe in Höhe von 20 % des verspäteten Betrags (Artikel 122 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Und wenn die Unterbewertung der Steuerbemessungsgrundlage oder die falsche Berechnung der Steuer, die zur Nichtzahlung der Steuer führte, vorsätzlich begangen wurde, erhöht sich die Geldbuße auf 40 % (Artikel 122 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

      Die Bedingungen für die Zahlung von Vorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem sind für Einzelunternehmer und juristische Personen gleich, der Unterschied entsteht nur bei jährlichen Zahlungen. Für Einzelunternehmer wurde die Frist für die Zahlung der Steuer am Jahresende und die Abgabe einer Erklärung im Rahmen des vereinfachten Steuersystems im Vergleich zur Frist für juristische Personen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Im Jahr 2018 haben juristische Personen und Einzelunternehmer aufgrund der Tatsache, dass die Frist für die Abgabe von Meldungen und die Zahlung von Steuern für 2017 auf Wochenenden fällt, die Möglichkeit, einige Tage später Steuern zu zahlen.

      Erfahren Sie als Erster von wichtigen Steueränderungen

      Wann sollte ein Einzelunternehmer das vereinfachte Steuersystem zahlen?

      Ein Einzelunternehmer, der bestimmte Anforderungen erfüllt, die in unseren früheren Veröffentlichungen beschrieben sind, kann ein besonderes Steuersystem – ein vereinfachtes System – Einkommen 6 % und Einkommen abzüglich Ausgaben 15 % nutzen.

      6 % und 15 % sind die in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Höchstsätze. Kommunale Behörden auf lokaler Ebene haben das Recht, die Steuersätze des vereinfachten Steuersystems in ihren Regionen zu senken.

      Viele Regionen legen für mehrere Jahre je nach Art der Tätigkeit ermäßigte Steuersätze für das vereinfachte Steuersystem fest. Diese Liste enthält einen Hinweis auf den Gesetzgebungsakt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation. Ob in Ihrer Region im Jahr 2018 und nach 2018 der ermäßigte Satz gilt, erfahren Sie im Internet.

      Obwohl die Meldung einzelner Unternehmer zum vereinfachten Steuersystem einmalig am Jahresende an das Finanzamt übermittelt wird, müssen Zahlungen im Voraus auf der Grundlage der Ergebnisse jedes Quartals erfolgen. Und in unserer heutigen Veröffentlichung werden wir ein so wichtiges Thema wie den Zahlungszeitpunkt des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018 behandeln. Geschäftsleute sind es seit langem gewohnt, in diesem Dienst Probleme im Zusammenhang mit der Zahlung, der Berechnung von Steuern und vielem mehr zu lösen. Dadurch können Sie Risiken minimieren und Zeit sparen.

      Unabhängig davon, wo die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, müssen Zahlungen gemäß den Angaben des Finanzamtes überwiesen werden, bei dem er als Einzelunternehmer registriert ist, d. h. wo dem Unternehmer eine OGRNIP-Bescheinigung ausgestellt wurde.

      Die Vorauszahlungen werden anhand der Einträge im Einnahmen- und Ausgabenbuch berechnet.

      Zahlungsbedingungen für das vereinfachte Steuersystem für 2017 und für die Zeiträume 2018

    1. Die Vorauszahlung für das 1. Quartal des laufenden Jahres (vierteljährlich) ist bis zum 25. April zu leisten.
    2. Die Vorauszahlung für 6 Monate (halbjährlich) muss bis zum 25. Juli erfolgen.
    3. Die Vorauszahlung für 9 Monate (neun Monate) muss bis zum 25. Oktober erfolgen.
    4. Die Schlusszahlung für das Jahr ist bis zum 30. April des Folgejahres fällig.

    Fällt außerdem der letzte Tag der Steuerzahlung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlungsfrist nicht. Die Steuer muss am Vorabend eines Wochenendes oder Feiertags gezahlt werden.

    Eine weitere Zahlung ist die Mindeststeuer. Es wird von Einzelunternehmern gezahlt, die das vereinfachte Steuersystem für Einnahmen abzüglich Ausgaben nutzen.

    Wenn Sie nach dem vereinfachten Steuersystem arbeiten, Einnahmen abzüglich Ausgaben (15 %) und Ihre Ausgaben für das Jahr Ihre Einnahmen übersteigen, müssen Sie basierend auf den Ergebnissen Ihrer Arbeit für das Jahr 1 % des Gesamtbetrags zahlen Einkünfte an den Bundessteuerdienst am Ort der Registrierung des einzelnen Unternehmers. Diese. mit anderen Worten: Die Mindeststeuer ist zu zahlen, wenn ihr Betrag höher ist als die Einheitssteuer, die nach der allgemeinen Methode berechnet wird. Berechnen und vergleichen Sie die beiden Beträge. Wenn Sie eine höhere Mindeststeuer erhalten, müssen Sie genau diesen Betrag zahlen.

    Wenn Sie nach dem vereinfachten System der Einkommensbesteuerung oder dem vereinfachten System der Einkommensbesteuerung abzüglich Ausgaben arbeiten und Ihr Jahreseinkommen 300.000 Rubel übersteigt, müssen Sie 1 % des überschüssigen Betrags für die Rentenversicherung zahlen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Rentenversicherungsbeiträge seit 2017 an das Finanzamt abgeführt werden. Die Frist zur Zahlung des Zusatzbeitrags an die Pensionskasse für das Jahr 2017 endet am 1. April 2018.

    Einzelunternehmer arbeiten nach einem vereinfachten Steuersystem aus Einnahmen abzüglich Ausgaben, der Steuersatz beträgt 15 %.

    Ausgaben für 2017 – 1.100.000 Rubel.

    Die Pauschalsteuer beträgt (1.250.000 – 1.100.000) x 15 % = 22.500,00.

    Die Mindeststeuer beträgt 1.250.000 x 1 % = 12.500,00.

    Die Mindeststeuer ist geringer als die Einzelsteuer, sodass 22.500,00 als Einzelsteuer zu entrichten sind.

    Einkommen für 2017 – 1.250.000 Rubel.

    Ausgaben für 2017 – 1.200.000 Rubel.

    Die Pauschalsteuer beträgt (1250.000 – 1200.000) x 15 % = 7.500,00.

    Die Mindeststeuer beträgt 1.250.000 x 1 % = 12.500,00.

    In diesem Fall ist die Mindeststeuer höher als die Einzelsteuer, daher müssen 12.500,00 an den Haushalt gezahlt werden – die Mindeststeuer.

    Die Fristen für die Zahlung der Mindest- und Einzelsteuern im vereinfachten Steuersystem für 2017 sind gleich:

  • für Einzelunternehmer bis 30. April 2018;
  • für LLC bis 31. März 2018.
  • Sie können die Mindeststeuer im Berichtsjahr nicht auf der Grundlage der Ergebnisse des ersten Quartals, eines Halbjahres und von 9 Monaten zahlen. Wir zitieren zu diesem Thema aus dem Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 19. Mai 2014 Nr. 03-11-06/2/23437:

    „Die Berechnung und Zahlung der Mindeststeuer erfolgt durch Steuerpflichtige, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, ausschließlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Steuerzeitraums.“

    Unterjährige Vorauszahlungen für eine einzelne Steuer werden berücksichtigt, sofern kein Verlust entsteht. Wenn Sie im Laufe des Jahres einen Verlust haben, sind die Vorschüsse gleich Null und Sie müssen trotzdem die Mindeststeuer zahlen.

    Bei der Berechnung der Vorauszahlungen können Sie von deren Höhe die vierteljährlich für Einzelunternehmer gezahlten festen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung abziehen.

    Die Reduzierung von Anzahlungen ist ein ziemlich breites Thema, das eingehend untersucht und angewendet werden muss. Ein separater Artikel auf der Website tbis.ru ist den Regeln zur Kürzung der Vorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem gewidmet.

    Das Material wurde gemäß der aktuellen Gesetzgebung der Russischen Föderation am 29. September 2017 aktualisiert

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    Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für das 4. Quartal 2017 im Jahr 2018

    Artikel zum Thema

    Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem wird am Ende des Jahres spätestens zu den für die Abgabe der Steuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem festgelegten Fristen gezahlt. Darüber hinaus sind die Fristen für Organisationen und Einzelunternehmer unterschiedlich. Der Einfachheit halber haben wir die Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für das 4. Quartal 2017 in einer Tabelle zusammengestellt.

    Bedenken Sie beim Lesen des Artikels, dass Vereinfachungen von unnötigen Berichten befreit wurden. Lesen Sie mehr im Simplified-Magazin.

    Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für das 4. Quartal 2017

    Für das 4. Quartal handelt es sich nicht um eine Vorauszahlung, sondern um eine Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem. Gleichzeitig sind die Steuerzahlungsfristen für Organisationen und Einzelunternehmer unterschiedlich:

  • Organisationen- 2. April 2018.
  • IP- spätestens am 3. Mai 2018.
  • Vergessen Sie nach der Zahlung Ihrer Steuern für das Jahr nicht, Ihre Steuererklärung auszufüllen. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei: „ Sieben Regeln für die erfolgreiche Abgabe einer Erklärung im vereinfachten Steuersystem für 2017«.

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    Fristen für die Zahlung von Steuern und Vorschüssen nach dem vereinfachten Steuersystem

    Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem am Jahresende wird von Organisationen gezahlt spätestens bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Das heißt, die Steuer für 2017 muss spätestens am 2. April 2018 gezahlt werden (die Frist wurde aufgrund der Feiertage auf den 2. April verschoben).

    Fristen für die Steuerzahlung nach dem vereinfachten Steuersystem für Einzelunternehmer Sonstiges: bis spätestens 30. April 2018 (Frist aufgrund von Feiertagen auf den 3. Mai verschoben).

    Mindeststeuer im Falle Wenn die Organisation am Jahresende einen Verlust gemacht hat, wird dieser innerhalb der gleichen Frist wie die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem gezahlt.

    Vorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem auf Basis der Ergebnisse des 1., 2. und 3. Quartals werden spätestens am 25. des auf das abgelaufene Berichtsquartal folgenden Monats ausgezahlt.

    Fällt der letzte Tag für die Zahlung von Steuern oder Vorauszahlungen auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist für die Zahlung von Steuern auf den nächsten Werktag.

    Frist für die Zahlung der einheitlichen Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017

    Wann ist eine Steuerabführung nach dem vereinfachten Steuersystem für das Jahr 2017 erforderlich? Was ist die Frist für die Zahlung der Einheitssteuer im Jahr 2018? Welcher BCC sollte bei der Steuerübertragung für 2017 verwendet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Fristen für die Zahlung der „vereinfachten“ Steuer für 2017 sowie einen Muster-Zahlungsauftrag finden Sie in diesem Artikel.

    Vorauszahlungen und Gesamtbetrag für 2017: Zahlungsfrist

    Im Jahr 2017 waren Organisationen und Einzelunternehmer verpflichtet, am Ende der Berichtsperioden Vorauszahlungen an den Haushalt zu überweisen. Vorauszahlungen für die Einheitssteuer im Jahr 2016 mussten spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach dem Berichtszeitraum (Quartal, Halbjahr und neun Monate) in den Haushalt überwiesen werden. Das heißt, spätestens am 25. April, 25. Juli und 25. Oktober 2016 (Artikel 346.19 und Absatz 7 von Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Basierend auf den Ergebnissen des vergangenen Jahres 2017 ist es notwendig, für das gesamte Jahr eine einzige „vereinfachte“ Steuer an den Haushalt zu zahlen. Für die Übertragung der „vereinfachten“ Steuer für 2017 sieht die Steuergesetzgebung jedoch unterschiedliche Zahlungsfristen vor. Im Allgemeinen sind juristische Personen verpflichtet, die Jahressteuer nach dem vereinfachten Steuersystem spätestens bis zum 31. März und Einzelunternehmer spätestens bis zum 30. April des Folgejahres zu entrichten. Allerdings ist der 31. März 2018 ein Samstag und der 30. April ein arbeitsfreier Montag. Daher sind die Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für 2017 wie folgt:

    Der Zahlungstag ist der Tag, an dem der Steuerzahler der Bank einen Zahlungsauftrag für die Überweisung einer einzelnen Steuer von seinem aktuellen (persönlichen) Konto auf das Konto des russischen Finanzministeriums vorlegt. In diesem Fall ist es wichtig, dass auf dem Konto genügend Geld für die Zahlung vorhanden ist (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 20. Mai 2013 Nr. 03-02-08/17543, vom 21. Juni 2010 Nr. 03- 02-07/1-287).

    Zahlung für Zahlung und KBK

    Füllen Sie einen Zahlungsauftrag zur Zahlung einer Einzelsteuer nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017 gemäß den allgemeinen Regeln aus. Wir halten es jedoch für ratsam zu beachten, dass im Jahr 2017 die Einheits- und Mindeststeuern im Rahmen des vereinfachten Steuersystems in den Haushalt an denselben BCC – 18210501021011000110 – überwiesen werden müssen.

    Die einmalige Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017 ist auf ein Konto in der Territorialabteilung des russischen Finanzministeriums gemäß den Angaben des Föderalen Steuerdienstes zu zahlen, dem das Unternehmen an seinem Standort angeschlossen ist. Das heißt, an der Adresse, an der die Organisation registriert war. Es ist im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen eingetragen (Artikel 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation).

    Für einen Einzelunternehmer ist dies der Bundessteuerdienst, bei dem er an seinem Wohnort gemeldet war. Wenn der Einzelunternehmer keinen ständigen Wohnsitz in Russland hat, müssen Sie das vereinfachte Steuersystem für 2017 an den Föderalen Steuerdienst zahlen, wo der Unternehmer am Ort der vorübergehenden Registrierung registriert ist.

    Die nächstgelegenen Meldetermine für LLCs und Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem

    Vorauszahlung nach dem vereinfachten Steuersystem für das zweite Quartal 2018

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    • Frist für die Zahlung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem im Jahr 2017
    • Drei Vorauszahlungen und eine jährliche Zahlung sind die Pflichten von Unternehmern im vereinfachten Steuersystem.

      In diesem Artikel werden wir über die Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für 2017 sprechen.

      Sie werden bis zum 25. Tag nach Quartalsende aufgeführt:

      Laut Gesetz verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag, wenn der 25. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

      Im April, Juli und Oktober 2018 gibt es keine derartigen Zufälle, daher bleiben die Termine gleich.

      Die Bedingungen für Vorschüsse sind für Unternehmen und Einzelunternehmer gleich.

      Wenn sie den berechneten Betrag des Vorschusses decken, müssen Sie in diesem Quartal nichts weiter zahlen.

      Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für 2018

      Unternehmer und Organisationen überweisen die Jahressteuer zu denselben Terminen, die für die Einreichung einer Erklärung vorgesehen sind:

      Im Jahr 2019 wird der 31. März auf einen Sonntag fallen, was bedeutet, dass sich der letzte Tag der jährlichen Zahlung für 2018 für Unternehmen auf Montag, den 1. April 2019, verschiebt.

      Beachten Sie, dass die Datumsänderung nicht nur von Bundesfeiertagen, sondern auch von Feiertagen abhängt, die in den Gesetzen der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation festgelegt sind.

      Wann sind bei Beendigung der Tätigkeit Steuern an das vereinfachte Steuersystem zu zahlen?

      Für einen Hinweis wenden wir uns Artikel 346.23 der Abgabenordnung zu.

      Darin heißt es, dass die Erklärung bis zum 25. Tag des Monats abgegeben werden muss, der auf den Monat folgt, in dem die Tätigkeit eingestellt wurde.

      Dementsprechend muss gleichzeitig auch das Budget gezahlt werden.

      Nehmen wir an, ein Unternehmer hat im Juli eine vereinfachte Kündigung seiner Tätigkeit eingereicht.

      In unserem Steuerkalender erfahren Sie, wann Sie Steuern für Einzelunternehmer und GmbHs zahlen müssen, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, und können Berichte einreichen. Vereinfachte Menschen zahlen nicht nur eine einzige Steuer.

      Hinzu kommen Versicherungsprämien, Zahlungen und Berichte für Mitarbeiter sowie eine Handelsgebühr.

      Damit Sie nichts vergessen, haben wir das alles im Kalender gesammelt.

      Die Frist für die Zahlung der Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für einen Unternehmer ist der 30. April. Nehmen wir an, dass er am 30. April einen Zahlungsauftrag bei der Bank eingereicht hat.

      Droht ihm ein Bußgeld, wenn das Geld ein oder zwei Tage später auf seinem Steuerkonto landet?

      Nein, wenn das Girokonto des Unternehmers über die erforderliche Höhe verfügt.

      Wenn nicht genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist, kann die Bank die Bestellung nicht ausführen und dem Unternehmer droht eine Geldstrafe wegen verspäteter Zahlung.

      Wenn Sie bar über die Kasse bezahlen, gilt der Tag der Erfüllung der Verpflichtung als Tag der Geldeinzahlung.

      Ist es möglich, die Frist für die Zahlung einer Vorauszahlung oder Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem zu verschieben?

      Es ist möglich, aber in genau definierten Fällen. Sie sind in Artikel 64 der Abgabenordnung aufgeführt.

      Insbesondere Organisationen, die:

      — erlittene Schäden infolge einer Naturkatastrophe;
      — Budgetzuweisungen nicht rechtzeitig erhalten;
      — Sie laufen Gefahr, bankrott zu gehen, wenn sie den Steuerbetrag pauschal zahlen;
      — beschäftigt sich mit dem Verkauf von Saisonwaren.

      In den ersten beiden Fällen werden keine Zinsen für die Verschiebung der Zahlungsfrist für das vereinfachte Steuersystem berechnet, in den übrigen Fällen werden Zinsen in Höhe der Hälfte des Refinanzierungssatzes berechnet.

      In jedem Fall kann diese Möglichkeit nur für einen Betrag genutzt werden, der den Wert des Nettovermögens der Organisation nicht übersteigt.

      Die Ausnahme ist eine Verzögerung bei der Budgetzuweisung.

      Der Aufschub kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr und für Steuern, die dem Bundeshaushalt zufließen, für bis zu drei Jahre beantragt werden.

      Um es zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Föderalen Steuerdienst einreichen und ihm die in Artikel 64 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation aufgeführten Dokumente beifügen.

      Sanktionen bei Verstößen gegen die Bedingungen und Verfahren zur Zahlung des vereinfachten Steuersystems

      Es gibt keine Strafe für die verspätete Zahlung des Vorschusses; es werden lediglich Strafen in Höhe von 1/300 des Refinanzierungssatzes für jeden Tag der Verspätung erhoben.

      Ab dem 31. Tag des Verzugs für Nichtzahler im Status einer juristischen Person werden die Sanktionen verschärft und die Strafen auf der Grundlage von 1/150 des Refinanzierungssatzes berechnet.

      Bei Nichtzahlung der Jahressteuer verhängt der Bundessteuerdienst zusätzlich zu den Strafen eine Geldstrafe in Höhe von 20 % des Schuldenbetrags, und wenn sich herausstellt, dass er vorsätzlich nicht gezahlt hat, dann 40 %.

      Übrigens, wenn der Steuerpflichtige gegen die Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für eine GmbH oder einen Einzelunternehmer verstoßen hat, die Schulden aber dennoch zurückgezahlt hat, bevor die Prüfer die Zahlungsrückstände entdeckt und Sanktionen verhängt haben, wird keine Geldstrafe verhängt, die Strafen bleiben jedoch bestehen.

      In Artikel 112 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gibt es eine Liste mildernder Umstände, unter denen die Steuerbehörden die Geldbuße um mindestens die Hälfte reduzieren können.

      Dies ist eine schwierige finanzielle Situation, persönliche und familiäre Umstände usw.

      Selbstverständlich müssen diese Umstände nachgewiesen werden.

      Legen Sie beispielsweise eine Bescheinigung des Krankenhauses über die durchgeführte Operation oder ein Dokument vor, das die Notwendigkeit einer dringenden Auslandsreise bestätigt.

      Ob es sich dabei um eine Entschuldigung handelt, entscheiden das Finanzamt und das Gericht.

      Eine weitere unangenehme Folge eines Verstoßes gegen die Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für ein Jahr ist die Sperrung des Girokontos.

      Sobald Zahlungsrückstände festgestellt werden, stellt die Inspektion eine Zahlungsaufforderung mit Angabe des Betrags aus, die an den Schuldner gesendet wird.

      Wenn diese Anforderung nach 8 Tagen nicht erfüllt ist, wird das Bundessteueramt das Konto genau in Höhe der Schuld beschlagnahmen.

      Eine Aufhebung der Festnahme ist erst möglich, wenn die Rückstände beglichen sind und ein Freilassungsantrag an das Finanzamt gestellt wurde.

      Weitere Verstöße und Konsequenzen erfahren Sie in unserem Artikel „Die 10 häufigsten Verstöße einzelner Unternehmer und die Höhe der dafür verhängten Bußgelder“.

      Wenn man nichts kaputt macht und gesetzeskonform arbeitet, war und ist Vereinfachung für die meisten Unternehmer die beste Option.

      Mehr über die Vorteile dieses Systems sprechen wir im Artikel „Warum das vereinfachte Steuersystem die beste Lösung für Einzelunternehmer ist“.

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    Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, zahlen innerhalb bestimmter Fristen Steuern nach dem vereinfachten Steuersystem.

    In unserem heutigen Material befassen wir uns mit den Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018 für Einzelunternehmer und juristische Personen.

    Verfahren und Zahlungsbedingungen des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018

    Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem wird viermal im Jahr gezahlt. Organisationen und Einzelunternehmer leisten drei Vorauszahlungen und eine jährliche Zahlung.

    Während des gesamten Jahres (spätestens am 25. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats) werden Vorauszahlungen für das vereinfachte Steuersystem überwiesen.

    Der Meldezeitraum für Steuerpflichtige des vereinfachten Steuersystems beträgt:

  • Quartal;
  • Halbes Jahr;
  • neun Monate des Kalenderjahres;
  • Für die vergangene Steuerperiode (2017) sind folgende Steuern zu entrichten:

  • Organisationen - bis 31. März 2018;
  • Einzelunternehmer - bis 30. April 2018.
  • Im Jahr 2018 sind Steuern nach dem vereinfachten Steuersystem zu entrichten:

  • für das erste Quartal 2018 – 25. April 2018;
  • für das erste Halbjahr 2018 – 25. Juli 2018;

    Für das Jahr 2018 ist im nächsten Jahr die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem zu entrichten:

  • Einzelunternehmer - bis 30. April 2019;
  • Organisationen - bis 31. März 2019.
  • Mindeststeuer vereinfachtes Steuersystem „Einnahmen minus Ausgaben“ 15 %

    Zahler des vereinfachten Steuersystems „Einnahmen abzüglich Ausgaben“ in Höhe von 15 % sind zur Zahlung der Mindeststeuer verpflichtet, wenn für den Steuerzeitraum der auf allgemeine Weise berechnete Gesamtbetrag der Steuer geringer ist als der Betrag der berechneten Mindeststeuer.

    Bei der Berechnung der Mindeststeuer muss berücksichtigt werden, dass diese mit 1 % aller Einkünfte berechnet wird.

    Beispielsweise betragen die Einnahmen 25.000.000 Rubel, die Ausgaben 24.000.000 Rubel.

    Steuer = (25.000.000 - 24.000.000) x 15 % = 150.000 Rubel.

    Die Mindeststeuer beträgt in diesem Fall: 25.000.000 Rubel x 1 % = 250.000 Rubel. Es ist zahlbar.

    In den Folgejahren können die Aufwendungen die Differenz zwischen der Höhe der gezahlten Mindeststeuer und der Höhe der Steuer umfassen, die im Allgemeinen gezahlt wurde, d. h.:

    250.000 Rubel - 150.000 Rubel = 100.000 Rubel.

    Dieser Betrag kann in die Verlusthöhe eingerechnet werden. Der Verlust kann nur bei der Steuerberechnung nach dem vereinfachten Steuersystem für das Jahr als Aufwand berücksichtigt werden. Verluste können bei Vorauszahlungen nicht berücksichtigt werden.

    Verletzung der Zahlungsfristen des vereinfachten Steuersystems

    Die Nichtzahlung von Vorauszahlungen durch Organisationen und Einzelunternehmer führt nicht zu Bußgeldern. Wenn die Steuer jedoch nicht fristgerecht entrichtet wurde (z. B. 25. April 2018), wird ab dem nächsten Tag (d. h. 26. April) eine Strafe erhoben.

    Bitte beachten Sie, dass gemäß Bundesgesetz Nr. 401-FZ vom 30. November 2016 ab dem 1. Oktober 2017 für juristische Personen der Strafzinssatz gemäß den neuen Anforderungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation berechnet wird. Die Strafe für juristische Personen für Steuerschulden, die seit dem 1. Oktober 2017 entstanden sind, wird wie folgt berechnet:

  • wenn die Verzögerung der Steuerzahlung 30 Kalendertage (einschließlich) nicht überschreitet, wird die Strafe auf der Grundlage von 1/300 des zu diesem Zeitpunkt geltenden Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation berechnet;
  • Wenn Sie Strafen für einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen berechnen müssen, wird die Strafe in zwei Schritten berechnet – 1/300 des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation, gültig für bis zu 30 Kalendertage (einschließlich). ) einer solchen Verzögerung und 1/150 des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation, gültig in der Zeit ab dem 31. Kalendertag dieser Verzögerung.
  • Für Einzelpersonen, einschließlich Einzelunternehmer, beträgt der Strafzinssatz 1/300 des zu diesem Zeitpunkt geltenden Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation, unabhängig von der Anzahl der Tage der Verspätung.

    Zusammengenommen droht bei fristwidriger Meldung eine Geldstrafe in Höhe von 5 % bis 30 % des Betrags der nicht gezahlten Steuer (für jeden vollen oder angefangenen Monat der Verspätung).

    Die Geldstrafe darf nicht weniger als 1.000 Rubel betragen.

    Bei Nichtzahlung der Steuer liegt die Strafe zwischen 20 % und 40 % (des Betrags der nicht gezahlten Steuer).

    Zahlungsfristen des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018 in der Tabelle

    Bis wann ist die einheitliche Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem im Jahr 2018 zu entrichten? Gibt es neue Fristen? An welche BCCs sollen im Jahr 2018 die „vereinfachten“ Steuer- und Vorauszahlungen dafür an Organisationen und Einzelunternehmer überwiesen werden? Antworten und Tabellen mit Fristen finden Sie in diesem Artikel.

    Wann sind Zahlungen zu leisten?

    Die Berichtszeiträume für die einheitliche Steuer im vereinfachten Steuersystem sind Viertel, sechs Monate und neun Monate. Vorauszahlungen für die „vereinfachte“ Steuer müssen spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach dem Berichtszeitraum (d. h. Quartal, Halbjahr und neun Monate) überwiesen werden. Dementsprechend muss die Steuer grundsätzlich spätestens am 25. April, 25. Juli und 25. Oktober 2018 an den Haushalt überwiesen werden. Solche Fristen ergeben sich aus Artikel 346.19 und Absatz 7 von Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

    Am Ende des Jahres – dem Besteuerungszeitraum für eine einzelne „vereinfachte“ Steuer – nutzen Organisationen und Einzelunternehmer das vereinfachte Steuersystem, um den Gesamtbetrag der einzelnen Steuer für den Gegenstand „Einnahmen abzüglich Ausgaben“ – eine einzige – zusammenzufassen und zu ermitteln oder Mindeststeuer. Organisationen überweisen diese Zahlungen spätestens am 31. März des Folgejahres an den Haushalt, Einzelunternehmer – spätestens am 30. April des Folgejahres.

    Es ist möglich, dass die „vereinfachte“ Zahlungsfrist auf ein Wochenende oder einen arbeitsfreien Feiertag fällt. In diesem Fall kann eine einmalige Steuer- oder Vorauszahlung nach dem vereinfachten Steuersystem spätestens am nächsten Werktag nach dem letzten an den Haushalt überwiesen werden (Artikel 6.1 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Frist für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018

    Wann sollte ein Einzelunternehmer das vereinfachte Steuersystem zahlen?

    Ein Einzelunternehmer, der bestimmte Anforderungen erfüllt, die in unseren früheren Veröffentlichungen beschrieben sind, kann ein besonderes Steuersystem – ein vereinfachtes System – Einkommen 6 % und Einkommen abzüglich Ausgaben 15 % nutzen.

    6 % und 15 % sind die in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Höchstsätze. Kommunale Behörden auf lokaler Ebene haben das Recht, die Steuersätze des vereinfachten Steuersystems in ihren Regionen zu senken.

    Viele Regionen legen für mehrere Jahre je nach Art der Tätigkeit ermäßigte Steuersätze für das vereinfachte Steuersystem fest. Diese Liste enthält einen Hinweis auf den Gesetzgebungsakt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation. Ob in Ihrer Region im Jahr 2018 und nach 2018 der ermäßigte Satz gilt, erfahren Sie im Internet.

    Obwohl die Meldung einzelner Unternehmer zum vereinfachten Steuersystem einmalig am Jahresende an das Finanzamt übermittelt wird, müssen Zahlungen im Voraus auf der Grundlage der Ergebnisse jedes Quartals erfolgen. Und in unserer heutigen Veröffentlichung werden wir ein so wichtiges Thema wie den Zahlungszeitpunkt des vereinfachten Steuersystems im Jahr 2018 behandeln. Geschäftsleute sind es seit langem gewohnt, in diesem Dienst Probleme im Zusammenhang mit der Zahlung, der Berechnung von Steuern und vielem mehr zu lösen. Dadurch können Sie Risiken minimieren und Zeit sparen.

    Unabhängig davon, wo die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, müssen Zahlungen gemäß den Angaben des Finanzamtes überwiesen werden, bei dem er als Einzelunternehmer registriert ist, d. h. wo dem Unternehmer eine OGRNIP-Bescheinigung ausgestellt wurde.

    Die Vorauszahlungen werden anhand der Einträge im Einnahmen- und Ausgabenbuch berechnet.

    Zahlungsbedingungen für das vereinfachte Steuersystem für 2017 und für die Zeiträume 2018

    1. Die Vorauszahlung für das 1. Quartal des laufenden Jahres (vierteljährlich) ist bis zum 25. April zu leisten.
    2. Die Vorauszahlung für 6 Monate (halbjährlich) muss bis zum 25. Juli erfolgen.
    3. Die Vorauszahlung für 9 Monate (neun Monate) muss bis zum 25. Oktober erfolgen.
    4. Die Schlusszahlung für das Jahr ist bis zum 30. April des Folgejahres fällig.

    Fällt außerdem der letzte Tag der Steuerzahlung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlungsfrist nicht. Die Steuer muss am Vorabend eines Wochenendes oder Feiertags gezahlt werden.

    Eine weitere Zahlung ist die Mindeststeuer. Es wird von Einzelunternehmern gezahlt, die das vereinfachte Steuersystem für Einnahmen abzüglich Ausgaben nutzen.

    Wenn Sie nach dem vereinfachten Steuersystem arbeiten, Einnahmen abzüglich Ausgaben (15 %) und Ihre Ausgaben für das Jahr Ihre Einnahmen übersteigen, müssen Sie basierend auf den Ergebnissen Ihrer Arbeit für das Jahr 1 % des Gesamtbetrags zahlen Einkünfte an den Bundessteuerdienst am Ort der Registrierung des einzelnen Unternehmers. Diese. mit anderen Worten: Die Mindeststeuer ist zu zahlen, wenn ihr Betrag höher ist als die Einheitssteuer, die nach der allgemeinen Methode berechnet wird. Berechnen und vergleichen Sie die beiden Beträge. Wenn Sie eine höhere Mindeststeuer erhalten, müssen Sie genau diesen Betrag zahlen.

    Wenn Sie nach dem vereinfachten System der Einkommensbesteuerung oder dem vereinfachten System der Einkommensbesteuerung abzüglich Ausgaben arbeiten und Ihr Jahreseinkommen 300.000 Rubel übersteigt, müssen Sie 1 % des überschüssigen Betrags für die Rentenversicherung zahlen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Rentenversicherungsbeiträge seit 2017 an das Finanzamt abgeführt werden. Die Frist zur Zahlung des Zusatzbeitrags an die Pensionskasse für das Jahr 2017 endet am 1. April 2018.

    Einkommen für 2017 – 1.250.000 Rubel.

    Ausgaben für 2017 – 1.100.000 Rubel.

    Die Pauschalsteuer beträgt (1.250.000 – 1.100.000) x 15 % = 22.500,00.

    Die Mindeststeuer beträgt 1.250.000 x 1 % = 12.500,00.

    Die Mindeststeuer ist geringer als die Einzelsteuer, sodass 22.500,00 als Einzelsteuer zu entrichten sind.

    Einzelunternehmer arbeiten nach einem vereinfachten Steuersystem aus Einnahmen abzüglich Ausgaben, der Steuersatz beträgt 15 %.

    Ausgaben für 2017 – 1.200.000 Rubel.

    Die Pauschalsteuer beträgt (1250.000 – 1200.000) x 15 % = 7.500,00.

    Die Mindeststeuer beträgt 1.250.000 x 1 % = 12.500,00.

    In diesem Fall ist die Mindeststeuer höher als die Einzelsteuer, daher müssen 12.500,00 an den Haushalt gezahlt werden – die Mindeststeuer.

    Die Fristen für die Zahlung der Mindest- und Einzelsteuern im vereinfachten Steuersystem für 2017 sind gleich:

  • für Einzelunternehmer bis 30. April 2018;
  • für LLC bis 31. März 2018.
  • Sie können die Mindeststeuer im Berichtsjahr nicht auf der Grundlage der Ergebnisse des ersten Quartals, eines Halbjahres und von 9 Monaten zahlen. Wir zitieren zu diesem Thema aus dem Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 19. Mai 2014 Nr. 03-11-06/2/23437:

    „Die Berechnung und Zahlung der Mindeststeuer erfolgt durch Steuerpflichtige, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, ausschließlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Steuerzeitraums.“

    Unterjährige Vorauszahlungen für eine einzelne Steuer werden berücksichtigt, sofern kein Verlust entsteht. Wenn Sie im Laufe des Jahres einen Verlust haben, sind die Vorschüsse gleich Null und Sie müssen trotzdem die Mindeststeuer zahlen.

    Bei der Berechnung der Vorauszahlungen können Sie von deren Höhe die vierteljährlich für Einzelunternehmer gezahlten festen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung abziehen.

    Die Reduzierung von Anzahlungen ist ein ziemlich breites Thema, das eingehend untersucht und angewendet werden muss. Ein separater Artikel auf der Website tbis.ru ist den Regeln zur Kürzung der Vorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem gewidmet.

    Das Material wurde gemäß der aktuellen Gesetzgebung der Russischen Föderation am 29. September 2017 aktualisiert

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    Frist für die Zahlung der einheitlichen Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017

    Wann ist eine Steuerabführung nach dem vereinfachten Steuersystem für das Jahr 2017 erforderlich? Was ist die Frist für die Zahlung der Einheitssteuer im Jahr 2018? Welcher BCC sollte bei der Steuerübertragung für 2017 verwendet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Fristen für die Zahlung der „vereinfachten“ Steuer für 2017 sowie einen Muster-Zahlungsauftrag finden Sie in diesem Artikel.

    Vorauszahlungen und Gesamtbetrag für 2017: Zahlungsfrist

    Im Jahr 2017 waren Organisationen und Einzelunternehmer verpflichtet, am Ende der Berichtsperioden Vorauszahlungen an den Haushalt zu überweisen. Vorauszahlungen für die Einheitssteuer im Jahr 2016 mussten spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach dem Berichtszeitraum (Quartal, Halbjahr und neun Monate) in den Haushalt überwiesen werden. Das heißt, spätestens am 25. April, 25. Juli und 25. Oktober 2016 (Artikel 346.19 und Absatz 7 von Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Basierend auf den Ergebnissen des vergangenen Jahres 2017 ist es notwendig, für das gesamte Jahr eine einzige „vereinfachte“ Steuer an den Haushalt zu zahlen. Für die Übertragung der „vereinfachten“ Steuer für 2017 sieht die Steuergesetzgebung jedoch unterschiedliche Zahlungsfristen vor. Im Allgemeinen sind juristische Personen verpflichtet, die Jahressteuer nach dem vereinfachten Steuersystem spätestens bis zum 31. März und Einzelunternehmer spätestens bis zum 30. April des Folgejahres zu entrichten. Allerdings ist der 31. März 2018 ein Samstag und der 30. April ein arbeitsfreier Montag. Daher sind die Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für 2017 wie folgt:

    Der Zahlungstag ist der Tag, an dem der Steuerzahler der Bank einen Zahlungsauftrag für die Überweisung einer einzelnen Steuer von seinem aktuellen (persönlichen) Konto auf das Konto des russischen Finanzministeriums vorlegt. In diesem Fall ist es wichtig, dass auf dem Konto genügend Geld für die Zahlung vorhanden ist (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 20. Mai 2013 Nr. 03-02-08/17543, vom 21. Juni 2010 Nr. 03- 02-07/1-287).

    Zahlung für Zahlung und KBK

    Füllen Sie einen Zahlungsauftrag zur Zahlung einer Einzelsteuer nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017 gemäß den allgemeinen Regeln aus. Wir halten es jedoch für ratsam zu beachten, dass im Jahr 2017 die Einheits- und Mindeststeuern im Rahmen des vereinfachten Steuersystems in den Haushalt an denselben BCC – 18210501021011000110 – überwiesen werden müssen.

    Die einmalige Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem für 2017 ist auf ein Konto in der Territorialabteilung des russischen Finanzministeriums gemäß den Angaben des Föderalen Steuerdienstes zu zahlen, dem das Unternehmen an seinem Standort angeschlossen ist. Das heißt, an der Adresse, an der die Organisation registriert war. Es ist im einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen eingetragen (Artikel 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation).

    Für einen Einzelunternehmer ist dies der Bundessteuerdienst, bei dem er an seinem Wohnort gemeldet war. Wenn der Einzelunternehmer keinen ständigen Wohnsitz in Russland hat, müssen Sie das vereinfachte Steuersystem für 2017 an den Föderalen Steuerdienst zahlen, wo der Unternehmer am Ort der vorübergehenden Registrierung registriert ist.

    Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für das 4. Quartal 2017 im Jahr 2018

    Artikel zum Thema

    Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem wird am Ende des Jahres spätestens zu den für die Abgabe der Steuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem festgelegten Fristen gezahlt. Darüber hinaus sind die Fristen für Organisationen und Einzelunternehmer unterschiedlich. Der Einfachheit halber haben wir die Fristen für die Zahlung des vereinfachten Steuersystems für das 4. Quartal 2017 in einer Tabelle zusammengestellt.

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    Zahlungsfrist des vereinfachten Steuersystems für das 4. Quartal 2017

    Für das 4. Quartal handelt es sich nicht um eine Vorauszahlung, sondern um eine Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem. Gleichzeitig sind die Steuerzahlungsfristen für Organisationen und Einzelunternehmer unterschiedlich:

    • Organisationen- 2. April 2018.
    • IP- spätestens am 3. Mai 2018.

    Vergessen Sie nach der Zahlung Ihrer Steuern für das Jahr nicht, Ihre Steuererklärung auszufüllen. Dieser Artikel hilft Ihnen dabei: „ Sieben Regeln für die erfolgreiche Abgabe einer Erklärung im vereinfachten Steuersystem für 2017«.

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    Fristen für die Zahlung von Steuern und Vorschüssen nach dem vereinfachten Steuersystem

    Die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem am Jahresende wird von Organisationen gezahlt spätestens bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Das heißt, die Steuer für 2017 muss spätestens am 2. April 2018 gezahlt werden (die Frist wurde aufgrund der Feiertage auf den 2. April verschoben).

    Fristen für die Steuerzahlung nach dem vereinfachten Steuersystem für Einzelunternehmer Sonstiges: bis spätestens 30. April 2018 (Frist aufgrund von Feiertagen auf den 3. Mai verschoben).

    Mindeststeuer im Falle Wenn die Organisation am Jahresende einen Verlust gemacht hat, wird dieser innerhalb der gleichen Frist wie die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem gezahlt.

    Vorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem auf Basis der Ergebnisse des 1., 2. und 3. Quartals werden spätestens am 25. des auf das abgelaufene Berichtsquartal folgenden Monats ausgezahlt.

    Fällt der letzte Tag für die Zahlung von Steuern oder Vorauszahlungen auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist für die Zahlung von Steuern auf den nächsten Werktag.